Koordination auf Baustellen
Effektive Koordination auf Baustellen ist entscheidend für einen reibungslosen und sicheren Projektablauf. Wir sorgen dafür, dass alle Beteiligten optimal zusammenarbeiten und alle Sicherheitsanforderungen eingehalten werden. Mit unserer Expertise gewährleisten wir die Umsetzung rechtlicher Vorgaben und minimieren potenzielle Risiken während der gesamten Bauphase.
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach BaustellV gemäß RAB 30 Anlage B+C (SiGeKo):Umfassende Koordination von Arbeitssicherheitsmaßnahmen auf Baustellen mit mehreren Arbeitgebern.
SiGeKo – Leistungen
Was ist ein SiGeKo?
Arbeiten auf der Baustelle sind immer mit besonderen Gefährdungen verbunden. Denn die Beschäftigten sind z. B. schwierigen Witterungsverhältnissen oder Arbeiten in der Höhe ausgesetzt.
Hinzu kommt in der Regel, dass auf einer Baustelle häufig mehrere Firmen an einem Bauprojekt beteiligt sind. Damit diese sich nicht gegenseitig gefährden, müssen die Tätigkeiten aller Unternehmen aufeinander abgestimmt und koordiniert werden. Dafür ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, kurz SiGeKo, zuständig.
Wann ist ein SiGeKo erforderlich?
Sie sind als Bauherr (oder als ein von ihm Beauftragter) nach § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet, ein oder mehrere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator(en) (SiGeKo) zu bestellen, falls auf Ihrer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind. Der Auftragnehmer gibt dem SiGeKo vor der Tätigkeitsaufnahme seine Arbeitsverfahren und die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen an. Ein SiGeKo sorgt dafür, die Arbeitssicherheit sowie Gesundheitsschutz zwischen den auf der Baustelle Beteiligten abzustimmen, Arbeitsunfälle möglichst zu verringern und Gefährdungen der Beschäftigten auf der Baustelle zu vermeiden.
Eine Baustelle wird dann als gefahrenträchtig betrachtet, wenn über die konventionelle Bautätigkeit hinaus die Arbeiten in kontaminierten Bereichen stattfinden. Dabei gelten dann ergänzende staatliche sowie auch berufsgenossenschaftliche Regelungen.
Wann ist ein SiGeKo zu bestellen?
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist auf Baustellen erforderlich, um die Einhaltung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften sicherzustellen. Die Bestellung eines SiGeKo richtet sich nach den Vorgaben der Baustellenverordnung (BaustellV) sowie weiteren einschlägigen Regelwerken. Insbesondere bei Bauvorhaben mit mehreren Arbeitgebern, längerer Bauzeit, einer bestimmten Anzahl an Beschäftigten oder bei der Durchführung gefährlicher Arbeiten ist ein SiGeKo verpflichtend. Die folgende Tabelle zeigt, unter welchen Voraussetzungen neben der Bestellung eines SiGeKo auch weitere Anforderungen wie die Erstellung einer Vorankündigung, eines SiGe-Plans oder einer Unterlage für spätere Arbeiten notwendig sind.
| Umfang/ Art der Arbeiten | Arbeits-schutzgesetz | Vorankundigung | SiGeKo | SiGe-Plan | Unterlage für spätere Arbeiten | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 AG | Ja | Nein | Nein | |||
| 1 AG | <31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und gefährliche Arbeiten | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein |
| 1 AG | Ja | Nein | Nein | |||
| 1 AG | >30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefährliche Arbeiten | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein |
| >1AG | Ja | Ja | Ja | |||
| >1AG | <31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage jedoch besonders gefährliche Arbeiten | Ja | Nein | Ja | Ja | Ja |
| >1AG | Ja | Ja | Ja | |||
| >1AG | >30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
* AG= Arbeitsgeber
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) ist ein zentrales Dokument zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen mit mehreren Arbeitgebern. Er wird gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) erstellt und dient als Grundlage für eine koordinierte und sichere Arbeitsweise aller Beteiligten.
Unser Team erstellt den SiGe-Plan bereits in der Planungsphase mit den besten Tools, um frühzeitig Sicherheitsmaßnahmen zu definieren und potenzielle Gefahren zu minimieren. Während der Ausführungsphase wird der Plan kontinuierlich an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und fortgeschrieben, um ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten. Der SiGe-Plan enthält eine umfassende Analyse der Gefährdungen, legt Schutzmaßnahmen fest und beschreibt organisatorische Abläufe zur Vermeidung von Unfällen. Er sorgt für eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen den Gewerken, reduziert gegenseitige Gefährdungen und berücksichtigt spezifische Vorschriften für besonders gefährliche Arbeiten. Durch regelmäßige Aktualisierungen bleibt der SiGe-Plan ein effektives Instrument zur Sicherstellung eines sicheren und gesetzeskonformen Bauablaufs.
Vorankündigung
Die Vorankündigung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Mitteilung an die zuständige Behörde über geplante Bauvorhaben, die bestimmte Kriterien erfüllen. Sie ist gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) § 2 erforderlich, wenn auf der Baustelle mehrere Arbeitgeber tätig sind und entweder die Dauer des Bauvorhabens mehr als 30 Arbeitstage beträgt und gleichzeitig mehr als 20 Beschäftigte tätig sind oder wenn der Gesamtumfang der Arbeiten 500 Personentage übersteigt.
Die Vorankündigung enthält wesentliche Angaben zum Bauprojekt, darunter Standort, Art und Umfang der Arbeiten, beteiligte Unternehmen sowie die verantwortlichen Koordinatoren. Sie muss vor Baubeginn erstellt und bei wesentlichen Änderungen aktualisiert werden.
Unser Team erstellt die Vorankündigung rechtzeitig für das Bauvorhaben des Kunden und übermittelt sie fristgerecht an die zuständige Behörde. So stellen wir sicher, dass alle behördlichen Anforderungen erfüllt werden und ein reibungsloser sowie gesetzeskonformer Baustellenbetrieb gewährleistet ist.
- Fremdfirmenkoordinator gemäß DGUV V1: Sicherstellung eines reibungslosen und sicheren Einsatzes von Fremdfirmen auf Baustellen.
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß DGUV Regel 101-004 bzw. TRGS 524: Umsetzung der Sicherheitsvorgaben für Tätigkeiten in besonderen Arbeitsumgebungen.
Sprechen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir freuen uns auf Ihre Nachricht
- info@safety-in-project.com
- +49 157 59030988
-
76228 Karlsruhe
Elsa-Brändström-Straße 9
